Zurück zur Startseite
Unser Kreisfischereiverein wurde am 27. Februar 1923 gegründet.
Derzeit besteht er aus ca. 170 Mitgliedern, davon 4 Kinder und Jugendliche
im Alter von 7 bis 17 Jahren.
Das vorwiegende Einzugsgebiet ist der Kreis Vulkaneifel mit seinen Verbandsgemeinden:
Daun, Gerolstein, Hillesheim, Obere Kyll und Kelberg.



Auszug - Satzung des Kreisfischereivereins Vulkaneifel e.V.
§1 Name - Sitz - Gegenstand - Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen “Kreisfischereiverein Vulkaneifel e.V., hat seinen Sitz in Daun
und ist im Vereinsregister eingetragen. Gerichtsstand ist Daun. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§2 Aufgaben - Gemeinnützigkeit

Der Verein ist eine Vereinigung aller Interessenten an der Fischerei im Kreis Vulkaneifel.
Er verfolgt seine Ziele ausschliesslich und unmittelbar auf den Grundlagen der Gemeinnützigkeit
und Selbstlosigkeit im Sinne der Vorschriften des dritten Abschnittes (Steuerbegünstigte Zwecke)
der Abgabenordnung vom 16.03.1976. Die Richtlinien des Landes Rheinland-Pfalz für die
Anerkennung von förderwürdigen Jugendgemeinschaften im Sinne der Jugendpflege sind für
den Verein verbindlich.



Er bezweckt:
1. Hege und Pflege des Fischbestandes in den heimatlichen Gewässern durch zweckdienliche
Massnahmen aller Art;
2. Unterstützung der behördlichen Massnahmen zur Hebung der Fischerei durch Mitarbeit in
geeigneter Form im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Vereins;
3. Beratung der Fischereiberechtigten, Verpächter und der Fischerei ausübenden in allen Fragen
der Fischerei;
4. Sicherung Fischerei - und waidgerechten Verhaltens im Rahmen seines Aufgabenbereiches;
5. Förderung von Jungendlichen durch gezielte Jugendarbeit im Hinblick auf Fischerei und
waidgerechtes Verhalten;
6. Ausgleich der verschiedenen Interessen.